OnlyFans-Steuern funktionieren wie die Steuern jedes kleinen Unternehmens, das du selbst führst. Was du auf der Plattform verdienst, versteuerst du in der Regel in dem Land, in dem du lebst. Um Erklärung und Zahlung kümmerst du dich selbst. Dazu kommt eine Anmeldung beim Finanzamt, je nach Höhe der Einnahmen auch Vorauszahlungen oder Umsatzsteuer. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind die Pflichten ähnlich aufgebaut, im Detail unterscheiden sie sich deutlich.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuerregeln ändern sich jedes Jahr, Grenzen werden verschoben. Was für dich gilt, hängt davon ab, wo du wohnst, wie du aufgestellt bist und was du sonst noch verdienst. Bevor du etwas anmeldest oder eine Erklärung abgibst, sprich mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater in deinem Land. Was du zum ersten Termin mitbringst, steht weiter unten im Abschnitt zur Steuerberatung.
Was die Steuerrichtlinie von OnlyFans regelt
Musst du auf OnlyFans-Einnahmen Steuern zahlen? Ja. Laut der Tax Policy von OnlyFans sind Creator selbst für ihre Steuern verantwortlich, für alle nötigen Erklärungen ebenso wie für jede Steuer auf ihre Creator Earnings. OnlyFans berät nicht in Steuerfragen und haftet nicht, wenn eine Creatorin ihre Steuern nicht zahlt.
Vier weitere Punkte aus der Richtlinie gelten unabhängig vom Land. Je nach Wohnsitz verlangt OnlyFans im Banking-Bereich deine Steuernummer, und ohne sie kannst du dir nichts auszahlen lassen. OnlyFans kann gesetzlich verpflichtet sein, deiner Steuerbehörde deine Identität und deine Einnahmen zu melden. Die Plattform kann auf Zahlungen der Fans eine Steuer aufschlagen, die der Fan beim Bezahlen sieht. Wer gegen die Richtlinie verstößt, riskiert die Sperrung oder Schließung des Accounts.
Zwei Dinge folgen daraus. Geh nicht davon aus, dass das Finanzamt nichts von deinen Einnahmen erfährt, nur weil das Geld von einer Plattform im Ausland kommt. Und die Richtlinie beschreibt keinen Abzug von Einkommensteuer auf deine Auszahlung. Was du an Steuern schuldest, ist also noch nicht bezahlt.
Bis zur Auszahlung ist das Geld schon einmal kleiner geworden. OnlyFans behält 20 Prozent jeder Zahlung eines Fans und zahlt 80 Prozent aus. Wie sich das in echten Zahlen rechnet, zeigt unser Ratgeber zum Thema Geld verdienen mit OnlyFans. Die Steuerfragen beginnen bei diesen 80 Prozent.
Was OnlyFans dem Finanzamt melden kann
In der EU müssen digitale Plattformen die Einnahmen ihrer Anbieter melden. Grundlage ist die EU-Richtlinie DAC7, in Deutschland umgesetzt im Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Laut Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft getreten, die ersten Meldungen gingen im Januar 2024 für das Jahr 2023 ein. Die Erbringung persönlicher Dienstleistungen gehört zu den meldepflichtigen Tätigkeiten. Gemeldet werden unter anderem Name und Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer sowie die Vergütung.
Meldet eine Plattform für dich, stellt sie dir im Januar eine Übersicht der gemeldeten Daten zum Vorjahr bereit, und die musst du prüfen. Falsche Angaben kann nur der Plattformbetreiber korrigieren. Das BZSt tauscht die Daten bei Bedarf mit den Steuerbehörden der EU-Staaten aus, in denen die Anbieter ansässig sind.
OnlyFans-Steuern im Überblick: Deutschland, Österreich und die Schweiz
In allen drei Ländern ist der Ausgangspunkt gleich. Eine OnlyFans-Seite, die du als Einzelperson betreibst, ist steuerlich deine eigene selbstständige Tätigkeit, und versteuert wird der Gewinn nach Abzug der Kosten. Die Unterschiede liegen vor allem bei der Anmeldung und der Umsatzsteuer, in der Schweiz zusätzlich bei den Sozialabgaben.
| Deutschland | Österreich | Schweiz | |
|---|---|---|---|
| Wo du den Start meldest | Finanzamt (§ 138 AO); bei einem Gewerbe die Gemeinde (Gewerbeanzeige), die das Finanzamt informiert | Finanzamt Österreich, innerhalb eines Monats ab Beginn (Fragebogen Verf24 oder eGründung) | Für die AHV bei einer Ausgleichskasse; die Steuererklärung kommt von der kantonalen Steuerverwaltung |
| Art der Einkünfte | Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder freiberufliche Tätigkeit (§ 18 EStG) | Mit der Steuerberatung klären | Mit der Steuerberatung klären |
| Jährliche Erklärung | Einkommensteuererklärung; Umsatz- und Gewerbesteuererklärung, wo sie anfallen | Einkommensteuererklärung; ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte Pflicht ab einem Einkommen über 13.308 Euro (2025) | Steuererklärung beim Kanton, in allen Kantonen elektronisch möglich |
| Umsatzsteuer | Kleinunternehmer bei einem Gesamtumsatz von höchstens 25.000 Euro im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 UStG) | Kleinunternehmergrenze 55.000 Euro (seit 1. Januar 2025), weder im Vorjahr noch im laufenden Jahr überschritten | MWST-Pflicht prüfen ab 100.000 Franken Umsatz aus Leistungen im In- und Ausland |
| Zahlungen während des Jahres | Vorauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, wenn das Finanzamt sie festsetzt | Mit der Steuerberatung klären | AHV-Beiträge zahlst du selbst, gewöhnlich 8,1 Prozent des Einkommens; dazu kommen IV und EO |
| Meldungen der Plattform | DAC7 über das PStTG an das BZSt | DAC7 gilt in der ganzen EU, die Daten werden zwischen den EU-Staaten ausgetauscht | Die Schweiz ist kein EU-Staat; mit der Steuerberatung klären |
Lebst du in den USA oder in Großbritannien, findest du die dortigen Regeln in der englischen Fassung dieses Ratgebers. Für alle anderen gilt: Die Fragen sind dieselben, die Antworten kommen von deiner eigenen Steuerverwaltung.
Deutschland: Finanzamt informieren oder Gewerbe anmelden
In Deutschland beginnen die OnlyFans-Steuern mit einer Anzeige. Wer einen gewerblichen Betrieb eröffnet, teilt das nach § 138 AO der Gemeinde mit, und die Gemeinde unterrichtet das Finanzamt. Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, meldet sich direkt beim Finanzamt. Beides muss innerhalb eines Monats nach dem Start passieren. Wer ein Gewerbe beginnt, muss es nach § 14 GewO außerdem gleichzeitig mit dem Beginn bei der zuständigen Behörde anzeigen, in der Regel beim Gewerbeamt deiner Gemeinde.
Danach will das Finanzamt mehr über deine steuerlichen Verhältnisse wissen. Diese Angaben, in der Praxis den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, übermittelst du elektronisch. Auf Papier geht es nur, wenn das Finanzamt auf Antrag eine Ausnahme macht. Mit diesem Fragebogen bekommt das Finanzamt das erste Bild von deiner Tätigkeit, nimm dir also Zeit dafür.
| Deutsche Regel (Gesetzestext, Stand Oktober 2026) | Zahl oder Frist |
|---|---|
| Anzeige an Finanzamt oder Gemeinde (§ 138 Abs. 4 AO) | innerhalb eines Monats nach Beginn |
| Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1 GewO) | gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes |
| Kleinunternehmer (§ 19 UStG) | Gesamtumsatz höchstens 25.000 Euro im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr |
| Einkommensteuer-Vorauszahlungen (§ 37 EStG) | 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember; festgesetzt nur ab 400 Euro im Jahr und 100 Euro je Termin |
| Freibetrag bei der Gewerbesteuer für natürliche Personen (§ 11 GewStG) | 24.500 Euro Gewerbeertrag |
| Aufbewahrung (§ 147 AO) | 10 Jahre für Bücher und Aufzeichnungen, 8 Jahre für Buchungsbelege, 6 Jahre für sonstige Unterlagen wie Geschäftsbriefe |
Gewerbe oder Freiberufler?
Ob deine Seite ein Gewerbe ist oder eine freiberufliche Tätigkeit, ist die erste Frage an deine Steuerberatung. § 18 EStG zählt die selbstständig ausgeübte künstlerische Tätigkeit zu den freien Berufen. Nach § 15 EStG ist eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ein Gewerbebetrieb, sofern sie weder ein freier Beruf noch eine andere selbstständige Arbeit ist. Keines der beiden Gesetze erwähnt Online-Content. Nimm deshalb für deine Seite keine der beiden Antworten als gegeben an.
Von der Einordnung hängt ab, ob überhaupt Gewerbesteuer anfallen kann, denn nach § 2 GewStG unterliegt ihr nur ein Gewerbebetrieb. Sie entscheidet auch, ob du dich bei der Gemeinde oder nur beim Finanzamt meldest. Unsicherheit ist kein Grund, die Anmeldung liegen zu lassen. Klär die Frage mit deiner Steuerberatung, solange die Monatsfrist noch läuft.
Umsatzsteuer auf OnlyFans-Einnahmen: Kleinunternehmer und Plattformregel
Die Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG befreit deine Umsätze von der Umsatzsteuer, solange du unter beiden Grenzen aus der Tabelle bleibst. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus und gibst keine regulären Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Du kannst auf die Regelung verzichten, bist dann aber mindestens fünf Kalenderjahre an diesen Verzicht gebunden. Ob das für dich sinnvoll ist, gehört in das Gespräch mit der Steuerberatung.
Zum Gesamtumsatz zählen nach § 19 Abs. 2 UStG die steuerbaren Umsätze. Ob deine OnlyFans-Einnahmen dazugehören, hängt davon ab, wie deine Leistung umsatzsteuerlich eingeordnet wird, also an wen du leistest und wo diese Leistung als ausgeführt gilt.
Für die Frage, an wen du leistest, gibt es eine Regel für Plattformen. Nach § 3 Abs. 11a UStG gilt ein Unternehmer, der in eine über ein Portal erbrachte sonstige Leistung eingeschaltet ist, als im eigenen Namen und für fremde Rechnung handelnd. Eine Ausnahme gibt es für Plattformen, die den eigentlichen Anbieter ausdrücklich benennen. Sie greift aber nicht, wenn die Plattform die Abrechnung mit dem Kunden autorisiert, die Erbringung der Leistung genehmigt oder die allgemeinen Bedingungen festlegt. Steuerlich wird die Plattform dann so behandelt, als hätte sie die Leistung selbst eingekauft und an den Kunden weitergegeben.
Wie das bei OnlyFans aussieht, zeigt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2023 (C-695/20, Fenix International). Fenix betreibt OnlyFans, zieht die Zahlungen der Fans ein und legt die Nutzungsbedingungen fest. Die britische Steuerverwaltung verlangte von Fenix Umsatzsteuer auf den gesamten Betrag, den ein Fan zahlt, und nicht nur auf die 20 Prozent, die Fenix behält. Fenix hielt die zugrunde liegende EU-Regel für ungültig. Der Gerichtshof fand bei seiner Prüfung nichts, was ihre Gültigkeit infrage stellt. Über die Umsatzsteuer einzelner Creator hat er damit nicht entschieden.
Greift die Plattformregel, ist gegenüber den Fans die Plattform die Leistende und schuldet die Umsatzsteuer auf deren Zahlungen. Ob deine eigene Leistung an Fenix in Deutschland umsatzsteuerbar ist, ob sie zum Gesamtumsatz nach § 19 UStG zählt und was du der Plattform in Rechnung stellst, lässt sich nicht allgemein beantworten. Frag dazu eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Ein eigenes Verfahren mit Umsatzsteuer-Rechnungen an Fenix beschreibt die Tax Policy nur für Creator in Großbritannien.
Steuererklärung für OnlyFans und Vorauszahlungen
Für die OnlyFans-Steuern in Deutschland gibst du einmal im Jahr eine Einkommensteuererklärung ab. Darin steht dein Gewinn aus OnlyFans, also die Einnahmen abzüglich der betrieblichen Kosten. Fallen Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer an, kommen die jeweiligen Erklärungen dazu. Im Aufbau unterscheidet sich die Steuererklärung für OnlyFans nicht von der einer selbstständigen Grafikerin oder eines Fotografen. Mühsam wird sie vor allem dann, wenn Belege fehlen.
Während des Jahres verlangt das Finanzamt Vorauszahlungen, sobald es mit einer nennenswerten Steuer rechnet. § 37 EStG legt die vier Termine fest. Das Finanzamt setzt die Beträge per Bescheid fest, grundsätzlich nach der Steuer aus deiner letzten Veranlagung, und kann sie an das voraussichtliche Ergebnis des laufenden Jahres anpassen.
Am meisten überrascht meist das erste Jahr. Laufen die Einnahmen besser als erwartet, kann die Nachzahlung für das ganze Jahr auf einmal kommen, dazu höhere Vorauszahlungen für das folgende. Viele Selbstständige legen deshalb von jeder Auszahlung am Tag des Eingangs einen festen Anteil auf ein eigenes Konto. Wie hoch dieser Anteil in deinem Fall sein sollte, rechnet deine Steuerberatung mit dir aus.
Österreich und die Schweiz: was dort anders ist
Für die OnlyFans-Steuern in Österreich und der Schweiz gelten eigene Gesetze. Hier stehen nur Punkte, die die Behörden selbst bestätigen. In Österreich meldest du die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit dem Finanzamt Österreich, innerhalb eines Monats ab Beginn. Das geht elektronisch über die eGründung im Unternehmensserviceportal oder mit dem Fragebogen Verf24, und mit dieser Meldung beantragst du auch deine Steuernummer. Die Grenze für Kleinunternehmen laut Unternehmensserviceportal steht in der Überblickstabelle. Im Jahr des Überschreitens gilt die Regelung bis Jahresende weiter, wenn die Grenze um nicht mehr als 10 Prozent überschritten wird. Wann du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, beschreibt das Bundesministerium für Finanzen; das hängt auch davon ab, ob du daneben angestellt bist.
In der Schweiz ist für die Mehrwertsteuer die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zuständig. Laut ESTV zählt für die Umsatzgrenze der Umsatz aus Leistungen im In- und Ausland. Als Selbstständige zahlst du die AHV-Beiträge selbst und wendest dich dafür an eine Ausgleichskasse, wie das Bundesportal ch.ch beschreibt. Die Steuererklärung reichst du beim Kanton ein, und was du abziehen kannst, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Für beide Länder gilt: Alles, was über diese Eckpunkte hinausgeht, klärst du mit einer Steuerberatung vor Ort.
Welche Unterlagen du aufbewahren musst
Gute Unterlagen sind der günstigste Teil der OnlyFans-Steuern. Lade die monatlichen Abrechnungen aus dem Banking-Bereich herunter. Bewahre jede Rechnung und jeden Beleg für Kosten auf, die du geltend machen willst. Notiere außerdem, welche Ausgaben du teils privat nutzt.
| Unterlage | Wofür du sie brauchst |
|---|---|
| Monatliche OnlyFans-Abrechnungen und Auszahlungsverlauf | Deine Einnahmen pro Monat und pro Steuerjahr |
| DAC7-Übersicht der Plattform, falls du eine bekommst | Abgleich mit deinen eigenen Zahlen |
| Belege für Technik, Software, Requisiten, Kostüme | Kosten, soweit die Regeln sie anerkennen |
| Rechnungen oder Abrechnungen von Agentur und Freelancern | Was du anderen gezahlt hast und wofür |
| Kontoauszüge des Kontos, auf dem die Auszahlungen landen | Nachweis, dass Einnahmen und Kosten zusammenpassen |
| Steuernummer, Umsatzsteuer-Unterlagen, Bescheide | Für den Banking-Bereich und jede Erklärung |
In Deutschland gelten die Fristen aus § 147 AO, die oben in der Tabelle stehen. Sie beginnen erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem eine Unterlage entstanden ist. Für Österreich und die Schweiz fragst du die Fristen bei deiner Steuerberatung ab. Ein eigenes Geschäftskonto macht jede dieser Pflichten leichter.
Ein Detail übersehen viele. Laut den Nutzungsbedingungen von OnlyFans laufen alle Creator-Einnahmen in US-Dollar, und deine Bank kann für die Umrechnung Gebühren verlangen. Notiere deshalb den Dollarbetrag und den Betrag, der in Euro oder Franken auf deinem Konto ankommt. Wie die Differenz zu behandeln ist, fragst du deine Steuerberatung.
Agenturanteil: welche Belege du brauchst
Zahlungen an eine Agentur gehören zu deinen Geschäftszahlen, und deine Steuerberatung braucht sie, um deinen Gewinn zu ermitteln. Wie der Anteil in deinen Unterlagen auftaucht, hängt vom Vertrag ab. Im sauberen Modell bekommst du die Auszahlung von OnlyFans und zahlst den Anteil der Agentur gegen eine Abrechnung oder Rechnung. Manche Agenturen leiten die Auszahlungen über ihr eigenes Konto und reichen den Rest weiter. Damit verfügen sie über Geld, das dir gehört. Jedes Modell erzeugt andere Belege, und für deine OnlyFans-Steuern brauchst du sie alle.
Prüf vor der Unterschrift, wie der Vertrag die Zahlung regelt: wer die Auszahlung erhält, worauf der Anteil berechnet wird und welches Dokument du jeden Monat bekommst. Unser Artikel zum OnlyFans-Agenturvertrag geht die Klauseln zu Berechnungsgrundlage und Zahlung einzeln durch. Ob und wann OnlyFans-Agenturen legal arbeiten, steht in einem eigenen Beitrag. Lassen sich die Zahlen einer Agentur nicht mit deinen OnlyFans-Abrechnungen abgleichen, ist das ein Problem für deine Steuererklärung und für dein Vertrauen in die Agentur.
Steuerberatung: wofür du sie brauchst und was du mitbringst
Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater macht aus den allgemeinen Regeln zu den OnlyFans-Steuern Entscheidungen für deinen Fall. Dazu gehört, ob deine Seite ein Gewerbe oder ein freier Beruf ist, welche Anmeldungen du brauchst und wie es mit der Umsatzsteuer aussieht. Die Beratung rechnet auch aus, wie viel du zurücklegen solltest und welche Kosten absetzbar sind. Was sich bei einem Umzug in ein anderes Land ändert, gehört ebenfalls dazu. In Deutschland und Österreich ist das eine Steuerberatungskanzlei, in der Schweiz oft ein Treuhandbüro.
Bring deine monatlichen OnlyFans-Abrechnungen mit, falls vorhanden auch die DAC7-Übersicht. Dazu kommen eine Liste deiner Kosten mit Belegen und dein Agenturvertrag. Schreib dir außerdem die Fragen auf, die du beantwortet haben willst. Hast du frühere Einnahmen nicht angegeben, sag es im ersten Termin. Frühere Jahre zu korrigieren gehört zur Arbeit einer Steuerberatung, und es ist leichter, damit anzufangen, bevor das Finanzamt nachfragt.
Wie MAXMO mit den Zahlen umgeht
MAXMO Management ist eine OnlyFans-Agentur, 2020 in Berlin gegründet, und wir sind keine Steuerberater. Wir erstellen keine Steuererklärungen und sagen keiner Creatorin, wie sie ihre Einnahmen einordnen soll. Unser Teil ist, die Zahlen so sauber zu halten, dass deine Steuerberatung damit arbeiten kann.
Jede Creatorin bekommt jeden Monat eine Abrechnung, in der alle Zahlen sichtbar sind, und die kannst du direkt zu deinen Steuerunterlagen legen. Unser Anteil wird auf den Betrag berechnet, der nach der OnlyFans-Gebühr von 20 Prozent tatsächlich auf deinem Konto ankommt. Du zahlst also auf das, was ankommt, nicht auf das, was Fans ausgegeben haben. Für unseren Anteil stellen wir dir eine Rechnung, damit hast du einen sauberen Beleg für deine Buchhaltung. Wird eine Zahlung erstattet oder zurückgebucht, rechnen wir den Anteil auf den korrigierten Betrag neu. Die Auszahlungsdaten bleiben ausschließlich bei dir. Wie wir im Alltag arbeiten, steht auf unserer Leistungsseite, was dabei herausgekommen ist, auf der Seite mit unseren Cases.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung, und die beschriebenen Regeln können sich nach der Veröffentlichung ändern. Für deine OnlyFans-Steuern fragst du eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater in deinem Land. Unser Fokus liegt auf Creatorinnen, deren Seite schon läuft, und in Einzelfällen begleiten wir auch den Start. Willst du über Management sprechen, erklärt unsere Startseite das Modell, und du kannst uns direkt kontaktieren.


